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Avitour Touristik GmbH
Der Reiseveranstalter für Tunesien

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Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle von Avitour Touristik GmbH – nachstehend R.V, genannt – durchgeführten Reisen. Die Geltung dieser Bedingungen wird von den Reisenden bei der Buchung ausdrücklich anerkannt.


1. Abschluss des Reisevertrages


Mit der Anmeldung erkennen Sie den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Ver-tragserfüllung bzw. -verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dem entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebe-stätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalter vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.


2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen


a) Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig, die nach Erhalt der Reise-bestätigung/Rechnung an den R. V. zu überweisen ist.


b) Wenn der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, wird der Reisevertrag aufgelöst und wir sind berechtigt, Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.


c) Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.


3. Flugbeförderung


a) Bei Direktflügen behalten wir uns aus Flug- und pro-grammtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor.


Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und / oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.


b) Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck inkl. Handgepäck pro Gast (auch für Kinder von 2 – 11 Jahren) befördert. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Fahrräder, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast.


4. Leistungsänderungen


Änderungen und Abweichungen einzelner Reise-leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-trages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beein-trächtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch Flugverschiebungen in Einzelfällen nicht aus- geschlossen werden. Bei einer Ersatzbeförderung übernehmen wir die Kosten der Bahnreise 2. Klasse.


5. Rücktritt und Wechsel des Reisenden, Nichtantritt, Umbuchungen


a) Für Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn, Reiseende, Reisedauer, Abflugort, Zielflughafen, Hotel, Verpflegungsart sowie Namensänderungen), die nach Vertragsabschluß (Buchungsbestätigung durch den R. V.) erfolgen, wird bis 4 Wochen vor Reisebeginn eine Kostenpauschale von 50,- € pro Person erhoben. Um-buchungswünsche, die später als vier Wochen vor Reise-beginn bei der Zentrale des R. V. eingehen, bearbeitet der R. V. nur im Rahmen einer Stornierung des Ver-trages, verbunden mit einer Neubuchung, wobei die Stornierung nur entsprechend der nachfolgenden Rück-trittskostenregelung erfolgen kann.


b) Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem R. V., die schriftlich erfolgen soll , vom Reisevertrag zurücktreten.


c) In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht dem R. V. unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich möglich anderweitige Verwendung der Reiseleitung folgende pauschale Entschädigung zu:


bis 29 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises


vom 28. - 22. Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises


vom 21. - 15. Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises


vom 14. - 07. Tag vor Abreise 60 % des Reisepreises


vom 06. - 01. Tag vor Abreise 80 % des Reisepreises


Am Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.


d) In jedem Fall des Rücktritts ist es dem R. V. gestattet, die ihm zustehende Entschädigung, in Ab-weichung von den vorstehenden, pauschalen Ent-schädigungssätzen, konkret zu berechnen.


e) Dem Reisenden ist es gestattet, dem R. V. nach-zuweisen, dass ihm tatsächlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.


f) Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.


g) Muss der Reisende wegen fehlender oder unvoll-ständiger Reisedokumente oder ähnlichem vom Antritt der Reise oder von deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, behält der R. V. den vollen Vergütungs-anspruch. Eventuell erfolgende Rückerstattungen werden dem Reisenden jedoch angerechnet. Dem R. V. ent-stehende Mehrkosten aus seinen Bemühungen, den Reisenden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter-zubefördern, gehen zu Lasten des Reisenden.


6. Reiserücktrittskostenversicherung


Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht eingeschlossen.


7. Rücktritt durch den R. V


Wir können vom Vertrag zurücktreten:


Bis zwei Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durch-führung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-aufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise für uns entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde; dies gilt jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben. Wir werden Sie unver-züglich nach Eintritt der Voraussetzungen für eine Nicht-durchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis setzten und geleistete Zahlungen erstatten.


8. Gerichtsstand


Der Reiseteilnehmer kann den R. V. ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Frankfurt verklagen.

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